Unsere Solidarität kennt keine Grenzen

Unsere Solidarität kennt keine Grenzen

Infoveranstaltung zur Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung in Österreich und zum aktuellen Stand des mg-Verfahrens

Im Mai 2008 holte der österreichische Staat zum Schlag gegen die Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung aus. Nach jahrelangen Ermittlungen und Überwachungen folgte am 21.05. eine Durchsuchungswelle, in deren Anschluss 10 Aktivist_innen der Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Die rechtliche Grundlage bildet der Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuches, der Vorwurf Bildung einer kriminellen Organisation.

Für Tierbefreier_innen in Österreich gehören Repressalien, wie Einschränkungen der Demonstrationsrechte zum Alltag der politischen Arbeit. Für österreichische Verhältnisse neu ist allerdings das Ausmaß; der Repression, wie die Bezugnahme auf den Ermittlungsparagrafen 278a. Die Repression richtet sich sowohl gegen Aktivist_innen der linken Basisgruppe Tierrechte, als auch Tierschutzorganisationen aus dem bürgerlichen Spektrum. Der auf die sog. Organisierte Kriminalität und ‚Terrorist_innen‘ zugeschnittene §278a ermöglicht Ãœberwachungen unter Ausschöpfung aller technischen Mittel, sowie langjähringe Haftstrafen im Falle einer Verurteilung. Begründet wird die Anwendung des §278a im aktuellen Fall dadurch, dass die Betroffenen sich an der Organisation von erfolgreichen Kampagnen gegen Modeunternehmen und Pharmakonzerne beteiligt hätten, in deren Zusammenhang es auch zu illegalisierten Aktionsformen wie ökonomischen Sabotagen gekommen sei. Im aktuellen Verfahren nach §278a werden Parallelen zu den Paragrafen 129ff des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) und zum Berliner Prozess gegen vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe deutlich:

Axel, Florian und Oliver wurden im Juli 2007 verhaftet, nachdem sie versucht haben sollen, einen Brandanschlag auf Militärfahrzeuge zu verüben. In dem im September 2008 eröffneten Prozess geht es aber nicht vordergründig um die ihnen zur Last gelegte versuchte Brandstiftung, sondern um die vermeintliche Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg), einer laut Anklage kriminellen Vereinigung gemäß §129 StGB. Der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird, für Ermittlungen nach den Paragrafen 129ff nicht unüblich, juristisch abenteuerlich begründet: Die Angeklagten hätten umfangreiche Kontakte in der linken Szene, würden zu „anschlagsrelevanten Themen“ publizieren und sich gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abschirmen. Mit „klassischer“ Strafverfolgung hat dies wenig zu tun, vielmehr geht es um ausschließlich politische Repressionsmaßnahmen gegen linke Strukturen. Auch im Falle des §278a-Verfahrens gegen die österreichischen Tierbefreier_innen geht es nicht darum den Angeklagten konkrete Straftaten nachzuweisen, sondern strafrechtlich verfolgt wird die vermeintliche Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Während sich in Österreich linke Gruppen, Studierendenverbände, Tierschützer_innen, Grüne und Bürgerrechtsorganisationen mit den angeklagten Tierbefreier_innen solidarisierten und auch die Abschaffung des §278a forderten, blieben Proteste in Deutschland eher auf die Tierbefreiungsszene beschränkt. Grund hierfür ist sicherlich nicht nur eine räumliche Distanz, sondern auch eine Skepsis auch vieler linker Gruppen gegenüber Tierbefreier_innen und ihren Forderungen. Aus einem politischen Selbstverständnis, welches insbesondere politisch motivierte Repression ablehnt, gilt es jedoch sich mit den Angeklagten zu solidarisieren und gemeinsam gegen die Repression vorzugehen. Nicht zuletzt, da das verschärfte Vorgehen von Justiz und Polizei gegen politische Proteste in Österreich wohl kaum auf die Tierbefreiungsbewegung beschränkt bleiben wird.

Zum aktuellen Stand des §278a-Verfahrens und zum mg-Prozess, sowie zur Bedeutung von Repression und Solidarität aus Sicht der Betroffenen diskutieren:

* ein Angeklagter der Basisgruppe Tierrechte (BaT)
* eine Aktivistin der Soligruppe für die Betroffenen (Antirep2008)
* ein Angeklagter des §129-Verfahrens gegen die militante gruppe

Weitere Informationen:

Antirep2008-Soligruppe für die Betroffenen des §278a-Verfahrens
www.antirep2008.tk

Basisgruppe Tierrechte (Wien)
www.basisgruppe-tierrechte.org

Einstellungsbündnis zum Berliner §129-Verfahren
www.einstellung.so36.org

14.02.2009 || 19:30 Uhr || Clash im Mehringhof
Veranstaltet von der Berliner-Tierrechts-Aktion (www.berta-online.org).
der Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Berlin (www.rote-hilfe.de) und
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Berlin (www.political-prisoners.net)